Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz

Aktuelle Warnmeldungen für den Pflanzenschutz im Ackerbau


Dokumentation im Pflanzenschutz


Im März 2008 wurde das Pflanzenschutzgesetz geändert. Unter den zahlreichen neuen Bestimmungen sind für den Landwirt u.a. die Aufzeichnungspflicht von Bedeutung. Diese werden auch im Jahr 2012 bei CC- Kontrollen überprüft.

Die Aufzeichnungen müssen vom Frühjahr 2008 an vollständig vorzeigbar sein. Bei der Dokumentation müssen folgende Angaben schriftlich hinterlegt sein:

  • der Name des Anwenders,
  • die jeweilige Anwendungsfläche,
  • das Anwendungsdatum,
  • das verwendete Pflanzenschutzmittel,
  • die Aufwandmenge,
  • das Anwendungsgebiet (Kultur und Schadorganismen).

Beispiel für die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen (pdf)  

Warndienst telefonisch:

Bitte wenden Sie sich für unsere Region an die kostenpflichtige Nummer
(50 ct/min aus dem deutschen Festnetz).

01805 / 197 197 66

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung