Dokumentation im Pflanzenschutz
Im März 2008 wurde das Pflanzenschutzgesetz geändert. Unter den zahlreichen neuen Bestimmungen sind für den
Landwirt u.a. die Aufzeichnungspflicht von Bedeutung. Diese werden auch im Jahr 2012 bei CC- Kontrollen
überprüft.
Die Aufzeichnungen müssen vom Frühjahr 2008 an vollständig vorzeigbar sein. Bei der Dokumentation müssen folgende Angaben schriftlich hinterlegt sein:
- der Name des Anwenders,
- die jeweilige Anwendungsfläche,
- das Anwendungsdatum,
- das verwendete Pflanzenschutzmittel,
- die Aufwandmenge,
- das Anwendungsgebiet (Kultur und Schadorganismen).
Beispiel für die Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen (pdf)