Dokumentation im Pflanzenschutz, Elektronische Aufzeichnungspflicht
Elektronische Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz
Bis Ende 2025 können die Anwender die verpflichtenden Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln noch schriftlich oder elektronisch durchführen. Ab 1. Januar 2026 ist dies dann nur elektronisch in einem maschinenlesbaren Format möglich. Deutschland plant, die mögliche Übergangsfrist zu nutzen und eine Verschiebung auf 1.1.2027 zu nutzen. Die offizielle Bestätigung steht aber noch aus. Nicht von der Verschiebung betroffen ist aber die erweiterte Aufzeichnungspflicht, d.h. der neue Aufzeichnungsumfang ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich
- der Name des Anwenders,
- die jeweilige Anwendungsfläche + geodatenbasierte Flächeneinheit und Flächengröße
- das Anwendungsdatum + ggf.Uhrzeit + BBCH-Stadium,
- das verwendete Pflanzenschutzmittel mit Zulassungsnummer
- die Aufwandmenge,
- Kulturpflanze + EPPO-Code
- Art der Verwendung
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