Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz

Aktuelle Warnmeldungen für den Pflanzenschutz im Ackerbau

Lesezeit:
  • Teilen

Dokumentation im Pflanzenschutz, Elektronische Aufzeichnungspflicht

Elektronische Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz

Bis Ende 2025 können die Anwender die verpflichtenden Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln noch schriftlich oder elektronisch durchführen. Ab 1. Januar 2026 ist dies dann nur elektronisch in einem maschinenlesbaren Format möglich. Deutschland plant, die mögliche Übergangsfrist zu nutzen und eine Verschiebung auf 1.1.2027 zu nutzen. Die offizielle Bestätigung steht aber noch aus. Nicht von der Verschiebung betroffen ist aber die erweiterte Aufzeichnungspflicht, d.h. der neue Aufzeichnungsumfang ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich



  • der Name des Anwenders,
  • die jeweilige Anwendungsfläche + geodatenbasierte Flächeneinheit und Flächengröße
  • das Anwendungsdatum + ggf.Uhrzeit + BBCH-Stadium,
  • das verwendete Pflanzenschutzmittel mit Zulassungsnummer
  • die Aufwandmenge,
  • Kulturpflanze + EPPO-Code
  • Art der Verwendung

Wenden Sie sich mit Fragen gerne an uns

Warndienst Verteiler 

Warndienst :

der Warndienst ist nicht mehr telefonisch abrufbar. Sie können diesen über den Infodienst oder Alternativ als Email empfangen. Falls Sie in den Verteiler aufgenommen werden wollen, schicken Sie bitte eine Mail an nina.waldorf@neckar-odenwald-kreis.de