Warndienst 30 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 25.10.2024
Getreide:
Achten Sie auf Schnecken. Gerade im Getreide nach Raps treten diese teilweise massiv auf. Die Schnecken fressen bevorzugt am Mehlkörper und höhlen das Saatkorn aus, der Auflauf ist dann stark eingeschränkt.
Empfehlungen zum Herbizideinsatz können nicht pauschal erfolgen. Verschiedene Situationen sind vorzufinden:
1. Früh gesäte Wintergerste im 2-3 Blattstadium
Diese Bestände sind i.d.R. mit einem Bodenherbizid behandelt. Teilweise zeichnet diese etwas, was sich aber zügig verwachsen wird, sofern Staunässe dem nicht entgegenwirkt. In noch unbehandelten Beständen ist es für reine flufenacet-haltigen Bodenwirkstoffe (z.B. Herold, Fence, u.a.) zu spät, da der Ackerfuchsschwanz oft das 1-2 Blattstadium überschritten hat. Hier ist nur noch die Zumischung des blattaktiven Mittels Axial möglich. Achten Sie hier unbedingt auf eine gute Benetzung (feintropfige Düse), um ausreichend Blattmasse zu treffen.
2. Weizen/Gerste mit Aussaat Anfang Oktober
Unbehandelte Bestände sollten jetzt zeitnah behandelt werden. Liegt viel Saatgut auf dem Boden, ist mit Verträglichkeitsproblemen zu rechnen. Auf Standorten mit hohem Fuchsschwanzdruck sind diese aber in Kauf zu nehmen, da eine sichere Bekämpfung im Frühjahr auf diesen Standorten nicht möglich ist. Hier wäre auch nur die Vorlage von Flufenacet + Boxer/CTU verträglicher möglich, oft wird die Ausdünnung durch den Wirkstoff Diflufenikan (z.B. im Herold, Sempra, u.a.) verstärkt. Die Unkrautbekämpfung ist dann im Frühjahr problemlos möglich
3. Weizen kürzlich gesät
Auch hier empfiehlt sich eine Maßnahme in den nächsten Tagen. Achten Sie wie oben beschrieben, hier besonders auf Schnecken.
Kontrollieren Sie auch den Befall mit Blattläusen. Besonders Schläge neben geernteten Körnermaisflächen, entlang von Hecken oder Zwischenfruchtbeständen mit
viel Ausfallgetreide können vermehrt von Läusen besiedelt werden. Zur Ermittlung des Befalls sind an 5 Stellen im Schlag jeweils 5 Getreidepflanzen auf Blattlausbefall zu überprüfen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20% besiedelter Pflanzen. Einsatztermine vor dem 2-Blattstadium sind aufgrund der zu geringen Blattmasse wenig zielführend.
Für Fragen stehe wir gerne zur Verfügung.
Denken Sie in den Schutzgebieten bei allen Maßnahmen an die Spritzfenster.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
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