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Warndienst 32 vom 13.11.2024

Warndienst 32 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 13.11.2024

  

Kerb:

Einige Anwendungen mit Propyzamid sind schon gefahren. Laut Wetterprognosen sollen die Temperaturen weiterhin unter 10°C liegen. Mit den angekündigten Niederschlägen nächste Woche wären gegen Ende der Woche ideale Bedingungen, um den Wirkstoff von den Blättern in den Boden zu waschen. Zudem ist die Befahrbarkeit derzeit gut. Die Maßnahme sollte auf allen Flächen mit Gräserproblematik gesetzt sein, denn Resistenzen sind keine bekannt. 

Der Wirkstoff Propyzamid ist neben Kerb Flo in vielen Generika enthalten. Milestone enthält zusätzlich den Wirkstoff Aminopyralid und hierdurch eine Zusatzwirkung auf Kamille und Kornblume. Bei Vorlage von anderen aminopyralidhaltigen Mitteln wie Runway oder Synero darf Milestone nicht eingesetzt werden.

 

Blattaktive Herbizide in Getreide:

In einigen Fällen ist der Fuchsschwanz aufgelaufen. Sofern dieser mehr als 2 Blätter hat, muss dieser mit blattaktiven Mitteln wie Axial oder Traxos bekämpft werden. Beachten Sie, dass der Fuchsschwanz getroffen werden muss und die Spritzbrühe nicht ablaufen darf. Die derzeit kühlen Temperaturen sind unproblematisch. In Wintergerste ist nur Axial zugelassen. In Triticale, Roggen und Weizen ist Traxos möglich.

Fordern Sie gerne Beratung an.

 

GLÖZ 5 – Erosionskulisse

Bitte beachten Sie die Auflagen gemäß der Einstufung ihrer Schläge in der Erosionsschutzkulisse (FIONA-GIS > Karten > Digitalisierung > Glöz 5 Wassererosionsgefährdung Schlag). 

Auf KWasser 1-Schlägen ist ab dem 1.Dezember eine Pflugfurche quer zum Hang erlaubt. Beim Anbau einer frühen Sommerung ist alternativ auch die raue Winterfurche möglich.

 

Auf KWasser 2-Schlägen darf ab 16. Januar zur frühen Sommerung gepflügt werden, wenn die raue Winterfurche und das Pflügen quer zum Hang erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt.

 

 

Düngeverordnung:

Aufgrund der Allgemeinverfügung für den Neckar-Odenwald-Kreis darf auf dem Grünland noch bis einschließlich 14.November Gülle gefahren werden. Beachten sie die Einschränkungen in Wasserschutz- und Nitratgebieten.

 

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen      Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de 

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