Warndienst 11 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 25.04.2025
Winterraps:
Während die frühen Lagen die Maßnahmen in Raps abgeschlossen haben, stellt sich in den späten Lagen weiterhin die Frage nach einer Behandlung. Wie im letzten Warndienst beschrieben, tritt der Kohlschotenrüssler stärker auf als in den Vorjahren. Kontrollieren Sie daher diese Bestände, der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 1 Käfer/Pflanze.
Trotz der gefallenen Niederschläge ist aber nicht mit einer erhöhten Sklerotinia-Infektionsgefahr zu rechnen. Fungizidzusätze haben daher Versicherungscharakter.
Beachten Sie die Bienenschutzauflagen und fahren Sie immer abends nach dem täglichen Bienenflug.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wintergerste:
Die Wintergerste ist je nach Saatzeitpunkt und Standort zwischen BBCH 32 bis zum Fahnenblattstadium, sehr weite Gerste spitzt auch schon die Grannen.
Krankheiten sind kaum zu finden, für Infektionen haben die bisherigen März/April-Niederschläge nicht ausgereicht. Die Hauptkrankheit Ramularia ist aufgrund von fortschreitenden Resistenzen sowohl bei den Carboxamiden als auch bei den Azolen schwieriger zu bekämpfen. Zwingend sollte daher der Kontaktwirkstoff Folpet in der Mischung gesetzt sein, da dieser am stärksten gegen Ramularia einzustufen ist. Mehrere Szenarien sind möglich:
späte Wintergerste in BBCH 32-34
· falls auf besseren Standorten noch ein Wachstumsregler eingesetzt werden soll, kann über eine fungizide Absicherung mit z.B. einem prothioconazolhaltigen Produkt nachgedacht werden
· mittlere-schwächere Standorte: aufgrund der nicht sehr üppigen Niederschläge und der weiterhin eher trockenen Wetterlage sind Wachstumsreglereinsätze eher nicht angeraten. Augrund der schnellen Entwickulung wird die Gerste auch zügig das Fahnenblatt schieben, so daß hier wirkungsstarke Einmalbehandlungen ausreichend sein werden.
Wintergerste BBCH 37 oder weiter
Einmalbehandlung bei voll geschobenem Fahnenblatt. Wurde eine Vorbehandung gefahren, ist ein guter Behandlungszeitpunkt bei ca. 50% geschobener Grannen. Achten Sie auf einen Azolwechsel. Prothioconazol-haltige Mittel sollten möglichst nur einmal in der Kultur eingesetzt werden.
Wachstumsreglermaßnahmen sind bis zum Grannenspitzen möglich. Ethephon-haltige Wachstumsregler wie z.B. Cerone oder Camposan Top benötigen Tagestemperaturen > 14°C und warme Nächte.
Sollten noch Nachbehandlungen gegen Distel oder Klettenlabkraut nötig sein, müssen diese bis BBCH 37/39 abgeschlossen werden. Vom Dreier-Mischungen (Fungizid-Herbizid-Wachstumsregler) raten wir ab. Fragen Sie gerne Beratung an.
Winterweizen, Dinkel:
Auch der Weizen/Dinkel präsentiert sich sehr gesund. Die Bestände befinden sich zwischen BBCH 30-32. Nachdem letztes Jahr Septoria tritici dominiert hat und frühe Fungizidmaßnahmen notwendig waren, spielt Septoria bislang keine Rolle. Septoria-Infektionen setzen lange Blattnässeperioden voraus, die angekündigten trockenen Bedingungen ab dem Wochenende werden daher nicht zu einem Infektionsdruck führen. Auch Gelb-oder Braunrost sind noch nicht zu beobachten. Melden Sie uns gerne erste Befallsnester in anfälligen Sorten wie z.B KWS Donovan oder Obiwan.
Absicherungen machen erst ab BBCH 32 Sinn und sollten – wenn überhaupt – auf anfällige Sorten und bei wechselhaften Niederschlagsbedingungen in Erwägung gezogen werden.
Wachstumsregler-Maßnahmen wurden überwiegend geschoben, können nun bei guten Standorten und/oder lageranfälligen Sorten angegangen werden. Passen Sie die Aufwandmengen eher an den unteren Bereich an. In standfesten Sorten und auf schlechteren Standorten kann darauf verzichtet werden.
Mais:
Die derzeitigen Bodenfeuchtebedingungen können für eine Vorauflauf-Anwendung mit z.B. Adengo oder Spectrum Plus genutzt werden.
Empfehlungen zu klassischen Anwendung im 2-3 Blattstadium folgen.
Zuckerrüben:
Das Unkrautgeschehen auf den Rübenflächen ist sehr unterschiedlich. Generelle Empfehlungen sind nicht möglich. Im Großen und Ganzen hat die erste NAK nicht zum gewünschten Erfolg geführt und es muss zeitnah die zweite NAK folgen, falls noch nicht geschehen. Bei Bedarf Beratung anfordern.
Krähen und Taubenmonitoring
Schäden durch Krähen und Tauben in auflaufenden Sonnenblumen, Mais und Soja nehmen zu. Um diese Schäden landesweit abschätzen zu können, sollten Schäden in dem Meldeportal
https://web.isip.de/meldeportal/bw erfasst werden. Falls Sie betroffen sind, geben sie diese gerne dort ein, damit hoffentlich zukünftig Erleichterungen in Bekämpfungsgenehmigungen erreicht werden.
Termin:
Am Mittwoch, 07.05.2025 um 16:00 Uhr findet eine Veranstaltung zum artenreichen Grünland statt. Neben den Merkmalen und dem Erhalt wird auch auf Förderungsmöglichkeiten und deren Dokumentation eingegangen. Treffpunkt ist die Stürzenhardter Brücke. Nähere Infos finden Sie im angefügten Dokument.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de