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Warndienst 29 vom 18.10.2024

Warndienst 29 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 18.10.2024

 

Winterraps:

Die Gelbschalen sollten weiterhin im Bestand bleiben, um einen möglichen Zuflug des schwarzen Kohltriebrüsslers zu überwachen In unseren Gelbschalen war bislang kein Befall zu beobachten. Noch erforderliche Einkürzungsmaßnahmen sollten jetzt erfolgen. Wie im letzten Warndienst beschrieben können z.b. Mischungen aus Carax + Tilmor in belkarfreien Beständen oder alternativ Architekt oder Toprex eingesetzt werden.

 

 

Getreide:

Der massive Auflauf von Ackerfuchsschwanz auf vielen Flächen zeigt die „Vorteile“ einer späten Saat auf. Die Bekämpfung vor der Aussaat ist aber bei den feuchten Bedingungen eine Herausforderung. Auf Flächen außerhalb von Wasserschutzgebieten bietet sich eine Glyphosatanwendung an. Achten Sie aber bitte sorgfältig auf die korrekte Anwendung („Stichwort Wegränder“). Ohne Glyphosat ist eine mechanische Bekämpfung dieses Jahr schwierig, evt. kann ein Pflugeinsatz sinnvoll sein.

 

Bereits gesätes Getreide sollte zeitnah mit Herbiziden behandelt werden. Die Behandlungen im Vorauflauf bzw. zeitigen Nachauflauf sind v.a. auf Standorten mit Gräserdruck sicherer in der Wirkung als spätere Zeitpunkte im klassischen Nachauflauf. Wirkungen mit Prosulfocarb bzw. Chlortoluron (nicht auf drainierten Flächen) verbessern die Wirkung. Verträglichkeitsprobleme können bei starken Niederschlägen (> 30 mm) auftreten, diese sind aber absehbar nicht zu erwarten. Beachten sie die Abstandsauflagen der eingesetzten Produkte zu Gewässern. Bei den Wirkstoffen Prosulfocarb (Boxer, Jura) und Pendimethalin (z.B. Boxer, Malibu, Stomp Aqua) zudem die Auflagen zur Düsentechnik (90%), der Wasseraufwandmenge (300 Liter/ha) und der Fahrgeschwindigkeit von maximal 7,5 km/h)

Für Fragen stehe wir gerne zur Verfügung.

 

 

Denken Sie in den Schutzgebieten bei allen Maßnahmen an die Spritzfenster.

 

 

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen      Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de 

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