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Förderung von Maschinen und Geräte der Pflanzenschutz- und Düngetechnik

Die Verwaltungsvorschrift des MLRs zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen für die Förderperiode 2014 bis 2020 ist geändert worden. Förderungssatz 20% der Nettokosten der Maschinen. Geändert wurde u.a.:

  • Aufnahme der Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern(Schleppschuhverteiler oder Injektionsgerät / Schlitzgerät) oder zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei einer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen ( Feldspritzen mit automatischer Innenreinigung und Assistenzsysteme zur automatischen Teilbreitenschaltung und Gestängeführung).
  • Die Teilmaßnahme ist befristet bis zum 31. Dezember 2019 .
  • Verlagerung der Prüfung und Bewilligung von Anträgen auf Fördermittel von den unteren Landwirtschaftsbehörden an die Regierungspräsidien aufgrund von EU-Vorgaben, die eine strikte Trennung von Zahlstellen- und Beratungsaufgaben verlangen.

Auskunft gibt Herr Kühner (06281/5212-1602)

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