Navigation überspringen

Warndienst 3 vom 09.02.2024

Warndienst 3 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 09.02.2024

  

Winterraps:

Denken Sie an das Aufstellen der Gelbschalen im Raps auch wenn aufgrund der windigen Bedingungen noch nicht mit einem Hauptzuflug zu rechnen ist. Mehrere Schalen – je nach Lage des Schlages – sind sinnvoll.

Ich freue mich, wenn Sie mir ihre Fangzahlen mitteilen, damit ich einen Überblick über die Situation im Landkreis bekommen.

Da das Schädigungspotential und die Bekämpfungsrichtwerte der beiden Rüsslerarten unterschiedlich ist, ist die Unterscheidung wichtig. 

Großer Rapsstengelrüssler
5 Käfer pro Gelbschale (Gitter) innerhalb von 3 Tagen Behandlung unmittelbar nach Überschreiten
Gefleckter Kohltriebrüssler

15 Käfer pro Gelbschale (Gitter) innerhalb von 3 Tagen
Behandlung bis zu 2 Wochen nach Überschreiten

In den Schutzgebieten (Landschaftsschutz-, FFH- u. Vogelschutzgebiet) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der 

Schadschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen 

finden Sie unter folgendem Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz 

 

 Kontrolle Getreidebestände:

Dort, wo letzten Herbst witterungsbedingt noch Herbizidbehandlungen gefahren werden konnten, sind die Wirkungsgrade überwiegend gut, teilweise sind auch v.a. bei suboptimaler Saatgutablage Aufhellungen und Pflanzenverluste sichtbar. Insbesondere auf Problemschlägen muss die Wirkung kontrolliert werden. In unbehandelten Beständen ist das Ungras je nach Saatzeitpunkt relativ weit entwickelt, so dass auch hier möglichst frühe Behandlungen erfolgen sollten. Behalten Sie daher die Witterung im Auge und nutzen Sie die Zeitfenster, Sprechen Sie uns gerne an, bei Bedarf schauen wir auch gerne gemeinsam mit Ihnen in ihre Bestände.

 

 NID

Die hohen Winterniederschläge werden wahrscheinlich zu geringen Nmin-Werten führen. In Wasserschutz-Problemgebieten sind eigene Nmin-Proben nach N-reichen Ernteresten verpflichtend und auch in den Nitratgebieten muss für jede Kultur eine Probe vorliegen, in allen anderen Gebieten sind eigene Werte aber auch sinnvoll.  

Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus Agroa in Buchen abgeholt werden.

 

Für die Wirtschaftsdünger-Untersuchung gilt folgendes:

·        In Problemgebieten muss bei Betrieben mit mehr als 10 GV mindestens

alle 3 Jahre eine Gülleanalyse zumindest auf den Gesamt- und Ammoniumstickstoffgehalt

vorliegen, am besten jetzt, bevor die Hauptdüngung beginnt. 

·        In eutrophierten und in roten Gebieten (Nitratgebiete) muss jährlich für jeden Wirtschaftsdünger mit mehr als 500 kg N-Anfall (also auch Festmist) eine Untersuchung auf N-Gesamt, Ammonium und Phosphat eine Analyse durchgeführt werden.

 

 

 

Gez. Nina Waldorf

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung