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Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrfrist auf Dauergrünland im NOK

Verschiebung der Sperrfrist auf Dauergrünland im Neckar Odenwald Kreis   Für den gesamten Neckar-Odenwald-Kreis wird eine Allgemeinverfügung über die Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland erlassen. Für Dauergrünland ist für Neckar-Odenwald-Kreis der Verbotszeitraum für die Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten, ausgenommen Festmist von Huf-und Klauentieren oder Komposte, auf den 15. November 2024 bis 14. Februar 2025 festgelegt. In diesem Zeitraum ist es untersagt vorgenannte Düngemittel auszubringen. Die Verschiebung der Verbotszeiträume gilt nicht für Wasserschutzgebiete und Nitratgebiete nach §13a DüV („rote Gebiete“). Unbeschadet dieser vorgesehenen Änderung sind alle weiteren Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten. Insbesondere dürfen stickstoff- oder phosphathaltige Düngemittel nicht aufgebracht werden, wenn die Böden nicht aufnahmefähig sind. Die maximale Aufbringmenge im Herbst beträgt 80 kg Gesamtstickstoff je Hektar. Auf die Bestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) wird ausdrücklich hingewiesen. Die Stickstoffgaben sind mit ihrem anrechenbaren Stickstoffanteil (Werte nach Anlage 3 der DüV, mindestens jedoch der verfügbare Stickstoff bzw. Ammoniumstickstoff) bei dem ermittelten N-Düngebedarf im Folgejahr in Ansatz zu bringen. Hierfür sind die ausgebrachten Düngermengen zu dokumentieren. Die Aufbringung oben genannter Düngemittel soll auf möglichst ebenen Flächen erfolgen.

Diese Allgemeinverfügung gilt am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben. Sie kann beim Landratsamt Neckar Odenwald, Fachdienst Landwirtschaft, Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen und im Internet unter https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Landwirtschaft.html eingesehen werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (Sitz: Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach) erhoben werden.



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