Warndienst 19 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 04.07.2025
Maiszünsler:
Die Fänge in unseren Zünsler-Fallen sind zunehmend und auf einem hohen Niveau. Die erste Trichogramma-Ausbringung ist meist erfolgt und sollte daher zeitlich auch passen. Aufgrund der ersten Trockenschäden im Mais stellt sich die Frage nach einer chemischen Bekämpfung. Diese sollte optimalerweise Mitte/Ende nächster Woche erfolgen. Generell gilt, daß je früher der Mais gehäckselt wird, um so weniger Schadpotential geht vom Zünsler aus. Sollte es daher nächste Woche nicht regnen, wird v.a. auf schlechteren Standorten ein sehr früher Häckseltermin erfolgen und eine chemische Überfahrt kaum lohnenswert sein. Fallen aber nennenswerte Niederschläge kann sich der Mais erholen und dann auch wieder über ein Insektizid nachgedacht werden. Mittel der Wahl ist dann Coragen mit 125 ml/ha. Die Wasseraufwandmenge muss mind. 300 l, besser 400 l/ha betragen, um eine gute Benetzung sicherzustellen. Zusätze von Spurenelementen, bes. Bor und Zink sind sinnvoll.
Zuckerrüben:
Im Rhein-Neckar-Kreis wurde der erste Befall mit Cercospora-Blattflecken festgestellt, auf unseren Monitoring-Standorten waren die Bestände noch sauber. Die gemeldeten Niederschläge nächste Woche könnten das Infektionsgeschehen ansteigen lassen. Kontrollieren Sie daher ihre Bestände intensiv. Die Schadschwelle liegt bis 31.Juli bei 5% befallener Blätter. Bei Erreichen der Schadschwelle wird der Einsatz von 1,2 l Propulse in Kombination mit einem zugelassenen Kupferprodukts (z.b. 1,25 kg Funguran Progress). Fahren Sie mit mindestens 300 l/ha Wasseraufwandmenge in den frühen Morgenstunden bis 9 Uhr um eine gute Benetzung des kompletten Blattapparates zu gewährleisten.
Von Tankmischungen mit Fungizid + Kupferprodukt + Insektizid raten wir dringend
ab, da diese zu Verstopfungen in Düsen und Düsenfiltern führen können. Insektizide sollten möglichst solo gefahren werden. Achten Sie auf die Auflagen bei den entsprechenden Produkten und auf die Spritzfenster in den Schutzgebieten.
Die Zikaden sind weiterhin aktiv und haben von den warmen Temperaturen profitiert. Der Hauptzuflug sollte aber erreicht sein und jetzt (hoffentlich) weniger werden. Auf den meisten Standorten im NOK sind 2 Behandlungen gefahren. Wir werden die beiden Standorte (Schlempertshof + Billigheim) weiterhin wöchentlich bonitieren und sie informieren, wie sich die Zuflüge entwickeln und inwieweit eine weitere Behandlung erforderlich bzw. sinnvoll wird.
Glöz 8 (Stilllegung):
Die Mindestbodenbedeckung für Brachen (Glöz 8, Ör 1a) gilt bis 15.August. Es darf daher erst ab 16. August gemulcht werden.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220