Warndienst 1 vom 21.01.2026

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Warndienst 01 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 21.01.2026

 

Düngung:

Die Sperrfrist für die Ausbringung von N-und P-haltigen Düngemittel endet am 31.Januar. Beachten Sie, daß keine Ausbringung auf nicht aufnahmefähige Böden (überschwemmt,wassergesättigt, schneebedeckt, gefroren) erfolgen darf.

Vor der Düngung mit wesentlichen Nährstoffmengen (> 50 kg N/ha, > 30 kg P/ha) muss eine Düngebedarfsermittlung erstellt werden. Wir empfehlen die Berechnung mittels www.duengung-bw.de. Bei eigenen Nmin-Werten wird die Berechnung mit dem Untersuchungsergebnis geliefert. Nmin-Proben müssen in Wasserschutz-Problemgebieten nach N-reichen Vorfrüchten gezogen werden. Auch in Nitratgebieten („rote Gebiete“) ist für jede Kultur mind. 1 Probe erforderlich.

Das erforderliche Probenmaterial kann nach telefonischer Rücksprache ab sofort wieder beim Lagerhaus Agroa in Buchen abgeholt werden.

Am Ende des Düngejahres ist zudem bis spätestens 31.3. der jährliche betriebliche Nährstoffeinsatz zu dokumentieren (à siehe Merkblatt)

Auf unbestelltem Ackerland müssen organische, organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich

Wirtschaftsdünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N oder Ammonium-N sowie Harnstoff

unmittelbar jedoch spätestens eine Stunde nach der Aufbringung eingearbeitet werden.

Denken Sie auch an erforderliche Wirtschaftsdüngeruntersuchungen.

Im Neckar-Odenwald-Kreis gilt noch bis Ende 2026 die Allgemeinverfügung zu den Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik. Dies betrifft u.a. die verdünnte Rindergüllen (<4,6 % TM), dünne Güllen (< 2 % TM) sowie die Ausnahmen für kleine Betriebe < 15 ha und stark geneigte Grünlandflächen. Als Nachweis müssen 2 Laborproben je Kalenderjahr über den TM-Gehalt vorliegen. Die Allgemeinverfügung ist unter https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Landwirtschaft.html  einsehbar.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

 

Feldkontrollen

Die Herbstbehandlungen haben überwiegend recht gut gewirkt, trotzdem sind eigene Feldkontrollen unerlässlich. Nutzen Sie daher jetzt die Zeit und kontrollieren Sie insbesondere ihre Problemflächen, um bei Bedarf rechtzeitig reagieren zu können.

Achten Sie auch auf den Besatz mit Mäusen, der z.T. recht groß ist.

 

Pflanzenschutz-Dokumentation

Im letzten Warndienst haben wir Sie ausführlich über die neuen Aufzeichnungsfristen im Pflanzenschutz informiert. Für Detailfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kollegen aus dem Enzkreis bieten hierzu einen Online-Abend an, an dem auch Sie teilnehmen können. Daher nachstehend die nötigen Informationen:

Infoabend Ackerschlagkartei: 
Aufgrund der geänderten Anforderungen der Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz ist es wichtig, sich mit einer digitalen Aufzeichnung auseinanderzusetzen.

Am 10.02.2026 um 19:30 Uhr wird das kostenlose Programm zur Pflanzenschutzmittelanwendung (PSM-DOK), welches das Land Baden-Württemberg zur Verfügung stellt, sowie die Schlagkarteien vom Maschinenring, Helm und Plantivo vorgestellt. 

Die Veranstaltung findet online mit dem Programm Webex statt.

Ziel ist es, einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote und deren Nutzen für den eigenen Betrieb zu geben.

Eine Anmeldung ist bis einschließlich 08.02.2026 unter folgendem Link möglich https://events.enzkreis.de/event.php?key=2su4c1r7  Veranstaltungen im Enzkreis 

Den Teilnahme-Link erhalten Sie am 09.02.2026 per Mail.

 

 

Rat zur Saat Frühjahr 2026:

Wie gewohnt werden wir an den inhaltsgleichen Terminen Informationen zur Frühjahrsaussaat sowie Pflanzenschutzempfehlungen geben.

 

·         Dienstag, 03.02.2026                            19:30 Uhr                           Hugo-Geisert Saal, Buchen

·         Montag, 09.02.2026                             19:30 Uhr                           Online  

 

Für die Online-Veranstaltung ist eine Anmeldung unter https://neckar-odenwald-kreis.webex.com/weblink/register/r3c94f3f974f0b459bb8b6f179c7da9af  zwingend notwendig, um Ihnen eine Fortbildungsbescheinigung ausstellen zu können. Der Zugangslink wird am 9.2.26 vormittags von uns an die angegebene Mailadresse verschickt, bis dahin sind Anmeldungen möglich. Bitte beachten Sie, dass Teilnahmebestimmungen nur an korrekt eingegebene Adressen in den Neckar Odenwald-Kreis verschickt werden können

 

 

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen           Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de