Warndienst 21 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 31.07.2026
Zuckerrübe:
Im südlichen Kreisgebiet wurde teilweise eine 1. Fungizidbehandlung durchgeführt, viele Standorte sind aber auch noch unbehandelt. Handlungsbedarf besteht derzeit nicht. Ohne ausreichende Blattnässe bleibt der Infektionsdruck gering.
Die Bekämpfungsschwelle steigt ab dem 15.August auf 15% befallene Blätter. Kontrollieren Sie aber weiterhin ihre Bestände, insbesondere falls Niederschläge aufreten. Die kurative (heilende) Wirkung der Fungizide ist auf wenige Tage begrenzt, daher muss dann zeitnah behandelt werden. Wirkungsstärktste Produkte sind 1,2 l Propulse oder 1,5 l Univoq ggf. jeweils in Kombination mit einem Kupferprodukt.
Notfallzulassung Luxinum
Luximum, das einen neuen Wirkstoff zur Gräserbekämpfung im Winterweizen im Herbst enthält, hat eine Notfallzulassung für den Zeitraum 1.9.2026 bis 19.12.2026 bekommen. Für den Herbst 2027 wird dann eine reguläre Zulassung angestrebt.
Wir konnten den Wirkstoff bereits mehrere Jahre im Versuch testen. Die Wirkung ist vergleichbar mit der von Flufenacet. Die Ackerfuchsschwanzwirkung wird ebenso durch den Zusatz von Prosulfocarb (z.B. Boxer) verbessert. Allerdings muss auf eine ausreichende Saatgutabdeckung geachtet werden, da es insbesondere bei Boxer-Zumischung zu Ausdünnungen kommen kann, die bei nachfolgenden ergiebigen Niederschlägen nochmals verschärft werden.
Pflegeverbotszeitraum Stilllegungen:
Der Pflegeverbotszeitraum für Brachen, Gewässerrandstreifen u.a. gilt bis 15.August. Es darf daher erst ab 16. August gemulcht werden.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
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