Warndienst 19 vom 03.07.2026

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Warndienst 19 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 03.07.2026

 

 

Ackerfuchsschwanz - Stoppelbearbeitung

Zwar sind die meisten für den Herbst 2026 noch mit dem Wirkstoff Flufenacet eingedeckt, aber klar ist, daß die Gräserbekämpfung in Zukunft nicht einfacher wird. Neue Wirkstoffe kommen hoffentlich rechtzeitig zum Herbst 2027, diese werden aber schwieriger in der Handhabung (Verträglichkeit). Neben den bekannten anbautechnischen Lösungen (Fruchtfolge, Saatzeitpunkt, Scheinsaat, ….) ist auch die Wahl der Bodenbearbeitung nach der Ernte ein Ansatz. Oftmals wird der ausgefallene Samen nach der Ernte mit der Stoppelbearbeitung zu tief begraben und fällt dann in die sekundäre Keimruhe und keimt damit unkontrolliert sehr viel später. Viele der auf den Betrieben vorhandenen Geräte lassen aber eine ultraflache Bearbeitung nicht zu. Eine Strategie kann daher sein, den Acker nach der Ernte erstmal unbearbeitet zu lassen. Der aufliegende Ackerfuchsschwanzsamen kann dann keimen, verottet oder wird gefressen.

 

Zuckerrübe:

Derzeit ist der Befall mit Cercospora sehr moderat bis nicht vorhanden. Trotzdem muss engmaschig kontrolliert werden, da auch ohne Niederschlag Infektionen stattfinden können, sobald morgens noch Tau auf den Blättern ist. Cercospora findet bei 25-30°C und hoher Luftfeuchte ideale Infektionsbedingungen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt derzeit bei 5%

Für die erste Behandlung weden die Produkte Univoq (1,5 l/ha) oder Propulse (1,2 l/ha) empfohlen jeweils in Kombination mit einem zugelassenen Kuperprodukt. Von Tankmischungen Fungizid + Kupfer + Insektizid wird abgeraten, da es in der 3er-Mischung zu Verstopfungen kommen kann. 

 

Sachkunde Rodentizide:

Die Übergangsfrist bei der Anwendung von Rodentiziden wurde bis 28.Juli 2030 verlängert. Damit dürfen sachkundige Landwirte weiterhin im eigenen Betrieb gelegentlich Rodentizide anwenden.

 

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen      Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de