Warndienst 6 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 13.03.2026
Raps:
Der Zuflug der Rüssler-Arten war die letzten Tage stark rückläufig. Die in den Gelbschalen gefangenen Rapsglanzkäfer sind nicht maßgeblich für die Bestimmung der Bekämpfungsrichtwerte. Diese werden durch das Abklopfen des Haupttriebes ermittelt. Die Kontrolle sollte an warmen, sonnigen Tage an 5 Stellen im Raps an 5 Pflanzen erfolgen. Die Schadschwelle liegt bei 10 Käfern je Haupttrieb, bei sehr schwachen Betrieben bei 5 Käfern. Behandeln Sie nur beim Überschreiten der Schadschwellen, um einer weiteren Resistenzentwicklung vorzubeugen. Bedenken Sie bitte, dass zu frühe Insektizideinsätze dazu führen, daß oftmals Nachbehandlungen erforderlich werden.
Der Rapsglanzkäfer schädigt, in dem er die noch geschlossenen Knospen anbeißt, um an den Pollen zu kommen. Solange die Knospen noch von den Blättern umhüllt sind (dies ist in den kühleren Lagen noch der Fall) kann er nicht schädigen. In den früheren Gebieten legen erste Bestände die Knospen frei (siehe Foto links). Aber auch hier sehe ich noch keine Notwendigkeit von Behandlungen. Laut Literatur beginnt die Pollenproduktion und damit die Attraktivität für die Glanzkäfer erst, wenn das Knospenbündel am Haupttrieb die oberen Blätter überragt (Foto rechts). Zudem wird der Käfer zusätzlich durch die kälteren Temperaturen der nächsten Tage ausgebremst.
Wir halten Sie aktuell informiert und fordern Sie gerne Beratung (auch Vor-Ort) an.
Fungizide bzw. wachstumsregulatorische Maßnahmen sind derzeit aufgrund der kühlen Temperaturen nicht sinnvoll.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
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