Warndienst 3 vom 20.02.2026

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Warndienst 3 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 20.02.2026

 

Winterraps:

Nächste Woche sollen die Temperaturen steigen, daher sollten nun die Gelbschalen ins Feld. Schon 2-3 sonnige, windstille Tage können zum Zuflug der Rüsselkäfer aus ihren Winterquartieren führen.  

Idealerweise sollten Sie die Gelbschalen an Rapsflächen stellen, die in Windrichtung neben Rapsflächen der Ernte 2025 liegen oder auch in windgeschützten, aber sonnigen Lagen in Richtung Wald oder einer Hecke. Achten Sie auf ein Gitternetz über der Gelbschale, um ungewollte Beifänge zu vermeiden. Die Schadschwelle liegt bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.

Da der große Rapsstängelrüssler nur einen sehr kurzen Reifungsfraß durchführt, sollte unmittelbar nach Überschreitung der Schadschwelle eine Behandlung durchgeführt werden. Der gefleckte

Kohltriebrüssler führt einen längeren temperaturabhängigen Reifungsfraß durch, die Behandlung kann dann 10-12 Tage nach Schadschwellenüberschreitung erfolgen. Aktuell erzielen die klassischen Pyrethroiden (z.B. Karate Zeon, Decis forte oder Sumicidin Alpha EC) noch gute Wirkungsgrade gegen Rüsselkäfer.

Die teils sehr unterschiedlichen Zuflüge je nach Lage des Schlages verdeutlichen die Notwendigkeit eigener Gelbschalen. Auch vor dem Hintergrund weiter zunehmender Resistenzen müssen Behandlungen strikt nach dem Schadschwellen-Prinzip erfolgen. In den Schutzgebieten

(LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + eine Pflichtmaßnahme. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.landwirtschaft-bw.de/MLR.LTZ,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz 

Zur leichteren Unterscheidung der Rüssler Arten leeren Sie den Inhalt Ihrer Gelbschale am

besten vorsichtig durch ein feines Sieb und lassen die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen.

Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar (siehe Bilder).

 

 

Denken Sie auch an die Bor-Versorgung. Bei einer Mischung mit Pyrethroiden ist zu bedenken, dass Bor den pH-Wert der Spritzbrühe stark erhöht, die meisten Pyrethroide bei hohen pH-Werten aber schnell abgebaut werden. Wir empfehlen daher Karate Zeon einzusetzen, da der Wirkstoff verkapselt ist und dadurch der Abbau verzögert wird. Alternativ kann auch über ein Ansäuern der Spritzbrühe, z.B mit Zitronensäure, der pH-Wert nach Bor-Zugabe wieder abgesenkt werden. Fordern Sie hier gerne Beratung an.

 

Düngung:

Gerne wiederholen wir hier noch mal die Definition gefrorener Boden.  Eine Aufbringung von Düngemitteln auf überfrorenem Boden ist dann möglich ist, wenn aufgrund der Vegetation ein Düngebedarf besteht. Überfroren bedeutet, dass der Boden am Vortag und im Laufe des Folgetages bis in eine Tiefe von 20 cm frostfrei war bzw. sein wird.

Wir bitten Sie, diese praxisgerechte Lösung zu nutzen, aber nicht auszunutzen, damit diese Möglichkeit weiterhin erhalten bleibt.

Weiterhin ist aber die Düngung auf schneebedeckten und wassergesättigten Böden verboten.

 

 

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen      Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de