Warndienst 20 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 18.07.2025
Zuckerrüben
Der Zuflug der Zikaden auf den Klebetafeln ist rückläufig. Eine letzte Behandlung ist zwar möglich, wird aber einen sehr geringen Einfluß auf den Ertrag bzw. Zuckergehalt haben.
Die Niederschläge haben aber zu einem Befallsansteig bei Cercospora geführt. Sobald die Bekämpfungsschwelle von 5% überschritten wird (auf dem Monitoringstandort erreicht), sollte eine erste Fungizidmaßnahme erfolgen. Kontrollieren Sie ihre Bestände in engen Abständen.
Für die erste Behandlung wird das Produkt Propulse empfohlen, die Zumischung eines zugelassenen Kupferpräparates (z.B. Funguran progress, Grifon SC, Recudo, Zerko, Yukon) ist sinnvoll. Bei einer Zweitbehandlung sollte ein Wirkstoffwechsel erfolgen, z.b kann Diadem eingesetzt werden. Achten Sie auf die Auflagen bei den entsprechenden Produkten und legen Sie in den Schutzgebieten ein Spritzfenster an!
Unkrautbekämpfung auf der Stoppel:
Auf der Stoppel gelingt die Bekämpfung von Wurzelunkräutern wie Winde und Distel am effektivsten. Unter trockenen Bedingungen können mehrfache mechanische Bearbeitungen durch Freilegung der Rhizome erfolgen. Bei feuchten Bedingungen ist der Herbizideinsatz (evt. Teilflächenbehandlungen) sinnvoll. Wichtig für den Wirkungserfolg ist eine ausreichende Blattmasse und Anwendungsbedingungen die eine gute Wirkstoffaufnahme garantieren (möglichst hohe Luftfeuchte). Wichtigste Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist aber eine lange Einwirkdauer, d.h. die nachfolgende Bodenbearbeitung sollte frühestens 3, besser 4-5 Wochen nach der Behandlung erfolgen.
Zugelassen auf der Stoppel sind verschiedene Glyphosat-Produkte, Kyleo und Starane XL. Breit wirksam und insbesondere gegen die Ackerwinde ist Kyleo, als Mischprodukt aus Glyphosat und Wuchsstoff zu empfehlen. Beachten Sie aber das Glyphosat-Verbot in allen Wasserschutzgebieten, Kyleo hat zudem eine Drainage-Auflage und es sollte ein Anbauabstand zu empfindlichen Früchten wie Raps von 28 Tagen eingehalten werden. Alternativ kann gegen die Winde in Wasserschutzgebieten Starane XL in voller Aufwandmenge eingesetzt werden
Stoffstrombilanz:
Jetzt ist es amtlich: Die Stoffstrombilanz muss nicht mehr erstellt werden. Alle anderen Auflagen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
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