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Warndienst Zuckerrübe

Warndienst Zuckerrübe

 

Aktueller Stand Zikadenaktivität

Nach wie vor wurden nur sehr vereinzelt in warmen Gebieten Schilf-Glasflügelzikaden nachgewiesen. In den meisten Gebieten traten sie noch nicht auf. Für eine Behandlung ist es auch in den sehr warmen Gebieten noch zu früh. Bei einer Behandlung würden auch in wärmen Gebieten überwiegend überhaupt keine Zikaden getroffen. Je nach weiterer Witterung und Fängen ist es wahrscheinlich, dass in der kommenden Woche eine Freigabe im Rheintal erfolgt (Höhenlage unter 100 m).

 

Aktuell kein Warndienstaufruf in Baden-Württemberg

Der Einsatz von Insektiziden mit Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR / Stolbur wird vom amtlichen Pflanzenschutzdienst noch nicht freigegeben. Anwendungen sind damit nicht zulässig.

 

Grundsätzliches Vorgehen bei zukünftigen Warndienstaufrufen

·         Es findet ein umfangreiches Monitoring auf Zikaden in Zuckerrüben, Kartoffeln und Gemüse durch den amtlichen Pflanzenschutz unterstützt durch Landwirte statt.

·         Mindestens zweimal pro Woche werden die Klebetafeln untersucht und die Ergebnisse diskutiert. Von amtlicher Seite wird jeweils dienstags und freitags entschieden, ob für ein bestimmtes Gebiet ein amtlicher Warndienstaufruf zur Behandlungen gegen Glasflügelzikaden als Vektoren von SBR/Stoblur erfolgt oder nicht. Der amtliche Warndienstaufruf erfolgt durch das örtlich zuständige Landwirtschaftsamt und kann den ganzen Landkreis oder Teile des Landkreises umfassen.

·         In Gebieten, in denen in den vergangen beiden Jahren größere Schäden entstanden sind oder für dieses Jahr möglich sind („Hot-Spot-Gebiete“), wird der amtliche Warndienstaufruf die vollständige Nutzung der Notfallzulassungen ermöglichen, einschließlich Sivanto Prime auf nicht-drainierten Flächen.

·         Der amtliche Warndienstaufruf stellt lediglich eine Freigabe dar. Es besteht keine Pflicht, die Notfallzulassungen zu nutzen bzw. Bestände zu behandeln. Es bleibt auch bei Freigabe die Entscheidung des Bewirtschafters, ob und in welchem Umfang die Notfallzulassungen genutzt werden.

·         Die Anwendungsbestimmungen der Notfallzulassungen (Auflagen zu Gewässerabständen, Drainage-Auflagen, Bienenschutzauflagen usw.) müssen zwingend beachtet werden. Auch bei Warndienstaufruf wird nicht jeder Schlag mit jedem Mittel behandelt werden können, da teilweise Einschränken („Anwendungsbestimmungen“) wegen Drainage oder blühenden Unkräutern bestehen. Bei Unsicherheit bzgl. Anwendungsbestimmungen gerne direkt bei den Pflanzenschutzberatern an den Landratsämtern nachfragen.

·         Da der Flugbeginn der Zikaden je nach Höhenlage, Nord- oder Südhang, usw. lokal unterschiedlich sein kann, sollte im Bestand bzw. in der Gemarkung geschaut werden, ob Zikaden bereits vorhanden sind. Der amtliche Warndienstaufruf für ein Gebiet bedeutet nicht, dass auf jeder Rüben-, Kartoffel- und Gemüsefläche bereits Zikaden vorhanden sind.

·         Der Warndienstaufruf des Landratsamts enthält auch Informationen, wo Zikaden nachgewiesen wurden und wo ggf. noch nicht. Auch unter https://www.isip.de/mein-isip/aktuelles/ackerbau/zuckerrueben/schilf-glasfluegelzikade  finden Sie die aktuellen Monitoringdaten.

·         Bitte sprechen Sie Imker an, wenn Bienenvölker in der Nähe von entsprechenden Feldern aufgestellt wurden. Bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (d. h. Sivanto Prime, bzw. Insektizidmischungen) dürfen in einem Umkreis von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs nur mit Zustimmung des Imkers angewandt werden. Die Imkerverbände wurden über die Maßnahmen gegen die Glasflügelzikaden in Zuckerrüben und Kartoffeln von amtlicher Seite allgemein informiert.

 

Kontrollen

Der amtliche Pflanzenschutzdienst wird die Anwendungen und Einhaltung der Anwendungsbestimmungen intensiv kontrollieren.

 

Mögliche Behandlungsstrategie Zuckerrübe: 

Aufwandmenge l/ha oder kg/ha

Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Sivanto Prime (bis BBCH 19) + 0,075 Decis forte

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Caradine 200 + 0,15 Kaiso Sorbie

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

Hotspotregion - drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri

 

 

 

Mögliche Behandlungsstrategie Konsumkartoffeln: 

Aufwandmenge l/ha oder kg/ha

Hotspotregion - nicht-drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,5 Sivanto Prime + 0,075 Decis forte

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,3 Sumicidin Alpha EC

Hotspotregion - drainierte Flächen: 

1. Behandlung: 0,25 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

2. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

3. Behandlung (14 Tage später): 0,25 Mospilan SG

 

 

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung

 

Gez. Nina Waldorf

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen           Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220 

E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de