Erinnerung: Zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs für FAKT 2022 sollte von allen FAKT-Antragstellern ein Vorantrag
(ausschließlich über das FIONA-Online-Verfahren für bereits bestehende Betriebe möglich) gestellt werden.
Im Vorantrag erklärt der antragstellende Betrieb, ob er den bisherigen mindestens fünfjährigen Verpflichtungsumfang
beibehalten beziehungsweise um ein weiteres Jahr verlängern will, erweitern möchte oder ob es beabsichtigt ist, in weitere
FAKT-Maßnahmen neu einzusteigen. Dies betrifft insbesondere auch die Tierwohlmaßnahmen mit ihrer einjährigen
Verpflichtungslaufzeit. Bitte beachten Sie, dass spätestens am 15. Dezember 2021 der Vorantrag zwingend abzuschließen ist,
ansonsten liegt kein gültiger Vorantrag in FIONA vor.