Fruchtwechsel und Stilllegung – Ausnahmen 2023

Landwirtinnen und Landwirte haben nun Gewissheit über die Ausnahmen bezüglich Fruchtwechsel
und Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023. 
Näheres unter folgendem Link:
Fruchtwechsel und Stilllegung 2023

 

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