Warndienst 28 vom 09.11.2021

Warndienst 28 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 09.11.2021

Wir informieren Sie über, Wintergetreide, Raps und Düngeverordnung

Wintergetreide:

Sollten blattaktive Nachbehandlungen in früh gesäten Getreidebeständen nötig werden, zeichnen sich gegen Ende der Woche nochmals gute Behandlungstermine ab. Axial in Wintergerste oder Traxos in Weizen können auch bei kalten Temperaturen angewendet werden. Auch der Einsatz von flufenacet-haltigen Bodenmitteln kann in Spätsaaten bis zum Durchstoßen des Ackerfuchsschwanzes noch sinnvoll sein. Nur der Einsatz von CTU und Prosulfocarb muss bei Nachtfrostgefahr unterbleiben. Fordern Sie hierzu gerne Beratung an.

Winterraps:

Der Einsatz von propyzamidhaltigen Produkte wie Kerb flo oder andere Generika darf erst bei dauerhaften Temperaturen (auch im Boden) von unter 10°C eingesetzt werden. Behandlungen vor Niederschlägen sind förderlich für die Wirkung, da der Wirkstoff dann zügig von den Blättern abgewaschen wird und keinem Wirkstoffabbau durch UV-Licht unterliegt. Sparen Sie bei der Spritzung auch nicht an der Wasseraufwandmenge.

Beachten Sie, dass das Produkt Milestone nicht eingesetzt werden darf, sofern auf derselben Fläche bereits Runway angewendet wurde.

Auflagen in eutrophierten (gelben) Gebieten:

Neben den zwei roten Gebieten in Rüdental und Obrigheim, haben wir im NOK an der Grenze zum Rhein-Neckar-Kreis auch ein eutrophiertes oder gelbes Gebiet. Neben dem erweiterten Gewässerabstand ist hier die Pflicht zur Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten zu beachten. Die Untersuchung muss auf Gesamt-Stickstoff, verfügbaren Stickstoff oder Ammoniumstickstoff sowie Gesamt-Phosphat erfolgen, sofern mehr als 500 kg N/Jahr anfallen. Das Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein.



Nina Waldorf

Fachdienst Landwirtschaft

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung