Warndienst 28 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 09.11.2021
Wir informieren Sie über, Wintergetreide, Raps und Düngeverordnung
Wintergetreide:
Sollten blattaktive Nachbehandlungen in früh gesäten Getreidebeständen nötig werden, zeichnen sich gegen Ende der
Woche nochmals gute Behandlungstermine ab. Axial in Wintergerste oder Traxos in Weizen können auch bei kalten Temperaturen angewendet
werden. Auch der Einsatz von flufenacet-haltigen Bodenmitteln kann in Spätsaaten bis zum Durchstoßen des Ackerfuchsschwanzes noch
sinnvoll sein. Nur der Einsatz von CTU und Prosulfocarb muss bei Nachtfrostgefahr unterbleiben. Fordern Sie hierzu gerne Beratung an.
Winterraps:
Der Einsatz von propyzamidhaltigen Produkte wie Kerb flo oder andere Generika darf erst bei dauerhaften Temperaturen (auch im Boden) von
unter 10°C eingesetzt werden. Behandlungen vor Niederschlägen sind förderlich für die Wirkung, da der Wirkstoff dann
zügig von den Blättern abgewaschen wird und keinem Wirkstoffabbau durch UV-Licht unterliegt. Sparen Sie bei der Spritzung auch
nicht an der Wasseraufwandmenge.
Beachten Sie, dass das Produkt Milestone nicht eingesetzt werden darf, sofern auf derselben Fläche bereits Runway angewendet
wurde.
Auflagen in eutrophierten (gelben) Gebieten:
Neben den zwei roten Gebieten in Rüdental und Obrigheim, haben wir im NOK an der Grenze zum Rhein-Neckar-Kreis auch ein
eutrophiertes oder gelbes Gebiet. Neben dem erweiterten Gewässerabstand ist hier die Pflicht zur Untersuchung von
Wirtschaftsdüngern und Gärresten zu beachten. Die Untersuchung muss auf Gesamt-Stickstoff, verfügbaren Stickstoff oder
Ammoniumstickstoff sowie Gesamt-Phosphat erfolgen, sofern mehr als 500 kg N/Jahr anfallen. Das Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate
sein.
Nina Waldorf
Fachdienst Landwirtschaft