Warndienst 24 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 29.08.2022
Raps:
Die Niederschläge vom Wochenende waren wieder kleinräumig sehr unterschiedlich. Raps wurde teilweise gesät, ist aber auf
vielen Betrieben noch im Sack. Die Temperatursummen bis Vegetationsende der letzten Jahre lässt eine ausreichende Vorwinterentwicklung
des Raps bei Saatterminen bis ca. 10.September erwarten. Dieses Jahr hat die Einzelkornsaat mit exakter Saatgutablage Vorteile und
könnte eine Option sein.
Die Herbizidempfehlung ist ausführlich im letzten Warndienst beschrieben. Die Belkar-Anwendung im Nachauflauf bietet den Vorteil,
dass der Raps ungestört auflaufen und eine sichere Etablierung abgewartet werden kann. Bodenherbizide bergen bei Trockenheit die
Gefahr der Wirkungsunsicherheiten, bei Starkniederschlägen mögliche Phytotoxschäden und Nachbaubeschränkungen bei
Umbruchsentscheidungen.
Mais:
Die Silomaisernte ist in vollem Gang und ertraglich sehr enttäuschend. Das Mulchen der Stoppel ist zur Bekämpfung des
Maiszünslers dringend zu empfehlen. In den Schutzgebieten ist diese Maßnahme nach den IPSPlus-Vorgaben Pflicht (-> https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz
)
Zwischenfrucht
Die Aussaat einer hochwertigen (und teuren) Zwischenfruchtmischung ist ohne nennenswerte Niederschläge fachlich wenig
zielführend. Um die Begrünungspflicht, z.B. in Wasserschutzgebieten zu erfüllen, wäre dann ein schnellwachsender Senf
günstiger. Dieser kommt auch mit der Konkurrenz des Ausfallgetreides, das bislang noch kaum aufgelaufen ist, besser zurecht.
Die FAKT-Teilmaßnahmen E1.2 (Begrünungsmischungen) und F1 (Winterbegrünung) müssen bis 31.08
gesät werden. Folgende Vorgehensweisen sind möglich:
a) Betriebe in den Verlängerungsjahren:
Es besteht die Möglichkeit, die Flächen (teilweise -unter Benennung der betroffenen Schläge- oder vollständig)
sanktionsfrei bis zum 31.08.2022 bei der ULB abzumelden. Bitte hierzu bis zum 31.08.20222 ein Schreiben an die ULB übersenden.
Begründung „regionale Trockenheit“.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist eine Übersendung per Telefax bzw. einem als pdf-Dokument eingescanntem Schreiben mit
Unterschrift als Email-Anlage zulässig.
Abgemeldete Flächen sind nicht förderfähig. Kann hierdurch der Verpflichtungsumfang 2022 nicht erfüllt werden, wird
nur das AJ 2022 nicht gefördert (keine Auswirkung in die Vorjahre).
b) Betriebe in einer laufenden mehrjährigen Verpflichtung:
Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung!
Erinnerung Veranstaltung:
Ø Dienstag 13.09.2022 19:30 Uhr
Buchen, Hugo Geisert Saal
Ø Donnerstag 15.09.2022 19:30 Uhr
Online-Veranstaltung
Für beide Termine ist eine Anmeldung mit Name und Adresse per E-Mail zwingend erforderlich. Der Zugangslink für die
Online-Veranstaltung wird kurzfristig verschickt
Gez. Nina Waldorf