Warndienst 24 vom 29.08.2022

Warndienst 24 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 29.08.2022

 

Raps:

Die Niederschläge vom Wochenende waren wieder kleinräumig sehr unterschiedlich. Raps wurde teilweise gesät, ist aber auf vielen Betrieben noch im Sack. Die Temperatursummen bis Vegetationsende der letzten Jahre lässt eine ausreichende Vorwinterentwicklung des Raps bei Saatterminen bis ca. 10.September erwarten. Dieses Jahr hat die Einzelkornsaat mit exakter Saatgutablage Vorteile und könnte eine Option sein. 

Die Herbizidempfehlung ist ausführlich im letzten Warndienst beschrieben. Die Belkar-Anwendung im Nachauflauf bietet den Vorteil, dass der Raps ungestört auflaufen und eine sichere Etablierung abgewartet werden kann. Bodenherbizide bergen bei Trockenheit die Gefahr der Wirkungsunsicherheiten, bei Starkniederschlägen mögliche Phytotoxschäden und Nachbaubeschränkungen bei Umbruchsentscheidungen.

 

Mais:

Die Silomaisernte ist in vollem Gang und ertraglich sehr enttäuschend. Das Mulchen der Stoppel ist zur Bekämpfung des Maiszünslers dringend zu empfehlen. In den Schutzgebieten ist diese Maßnahme nach den IPSPlus-Vorgaben Pflicht (-> https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz  )

 

Zwischenfrucht

Die Aussaat einer hochwertigen (und teuren) Zwischenfruchtmischung ist ohne nennenswerte Niederschläge fachlich wenig zielführend. Um die Begrünungspflicht, z.B. in Wasserschutzgebieten zu erfüllen, wäre dann ein schnellwachsender Senf günstiger. Dieser kommt auch mit der Konkurrenz des Ausfallgetreides, das bislang noch kaum aufgelaufen ist, besser zurecht. 

Die FAKT-Teilmaßnahmen E1.2 (Begrünungsmischungen) und F1 (Winterbegrünung) müssen bis 31.08 gesät werden. Folgende Vorgehensweisen sind möglich:

a)    Betriebe in den Verlängerungsjahren:

Es besteht die Möglichkeit, die Flächen (teilweise -unter Benennung der betroffenen Schläge- oder vollständig) sanktionsfrei bis zum 31.08.2022 bei der ULB abzumelden. Bitte hierzu bis zum 31.08.20222 ein Schreiben an die ULB übersenden. Begründung „regionale Trockenheit“.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit ist eine Übersendung per Telefax bzw. einem als pdf-Dokument eingescanntem Schreiben mit Unterschrift als Email-Anlage zulässig.

Abgemeldete Flächen sind nicht förderfähig. Kann hierdurch der Verpflichtungsumfang 2022 nicht erfüllt werden, wird nur das AJ 2022 nicht gefördert (keine Auswirkung in die Vorjahre).

 

b)    Betriebe in einer laufenden mehrjährigen Verpflichtung:

Bitte setzen Sie sich umgehend mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung!

 

 

Erinnerung Veranstaltung:

 

Ø  Dienstag        13.09.2022      19:30 Uhr                   Buchen, Hugo Geisert Saal 

Ø  Donnerstag   15.09.2022      19:30 Uhr                   Online-Veranstaltung

 

 

Für beide Termine ist eine Anmeldung mit Name und Adresse per E-Mail zwingend erforderlich. Der Zugangslink für die Online-Veranstaltung wird kurzfristig verschickt

 

Gez. Nina Waldorf

 

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