Warndienst 30 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 14.11.2025
GLÖZ 5 – Erosionskulisse
Bitte beachten Sie die Auflagen zum Pflugeinsatz auf ihren Schlägen. Da fast alle Flächen im Neckar-Odenwald-Kreis als schwere Böden mit > 17% Tongehalt eingestuft wurden, sind einige Erleichterungen auf K-Walser 1/2 -Schlägen erreicht worden. Zusammenfassend ist festzustellen:
| KWasser 1: | KWasser 2: | |
| Auflagen: |
||
| Pflug nach Ernte der Vorfrucht | Einsaat vor dem 1. Dezember | unmittelbar nachfolgender Einsaat vor dem 1. Dezember |
| Pflug zwischen 1.Dezember-15. Februar | Bewirtschaftung quer zum Hang
oder Raue Winterfurche1) mit nachfolgender früher Sommerung 2) oder
Schwerer Boden mit >17% Tongehalt |
Bewirtschaftung quer zum Hang
und Raue Winterfurche mit nachfolgender früher Sommerung oder Schwerer Boden mit >17% Tongehalt |
1) durch Pflug hergestellte grob struktierte Feldoberfläche, die ohne weitere Bearbeitung mind. bis 15.Februar vorhanden sein muss
2) Sommergetreide ohne Mais und Hirse, Leguminosen ohne Soja, Sonnenblume, Kleegras, Rüben, Kartoffeln,u.a.
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt.
Propyzamid („Kerb“)-Einsatz im Raps:
Nachdem für nächste Woche Temperaturen deutlich unter 10°C und auch Niederschläge gemeldet werden, sind erste Einsätze von propyzamid-haltigen Mittel (z.B. Kerb Flo, Groove) möglich. Nach Vorlage von aminopyralidhaltigen Mittel wie Runway, LaDiva o.ä. darf kein Milestone mehr eingesetzt werden. Die Aufwandmenge liegt bei 1,25-1,875 l/ha. Bei schweren Böden und/oder größeren Gräsern sollte die höhere Aufwandmenge gewählt werden. Die Anwendungen im Nebel oder vor Niederschlägen sind vorteilhaft, um ein Abwaschen des Wirkstoffes von den Blättern in den Boden zu gewährleisten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gez. Nina Waldorf
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Fachdienst Landwirtschaft -Präsident Wittemann Str. 9, 74722 Buchen Tel.: 06281/5212-1604 oder 0151 64545220
E-Mail: Nina.Waldorf@neckar-odenwald-kreis.de