Fachinformationen Pflanzenbau und Pflanzenschutz

Lesezeit:
  • Teilen

Information zur neuen Düngeverordung

LLG/Dauergrünlandumbruchverbot

Nach Rechtslage darf Grünland  nur noch in Ausnahmefällen und auf Antrag in eine andere landwirtschaftliche Nutzung überführt werden. Dies gilt auch für die Anlage von Christbaumkulturen.

Auskünfte erteilt  Frau Hilpert-Schönbein: 06281 5212 1626

Pflanzenschutz: Aufzeichnungspflicht

ab dem 1.01.2026 gelten zusätzliche Pflichtangaben bei den Pflanzenschutzaufzeichnungen. 

Zusätzliche Pflichtangaben:

  • EPPO-Code
  • Lage oder Bestimmung der behandelten Fläche bzw. Einheit
  • Zeitpunkt der Verwendung*
  • Zulassungsnummer
  • BBCH-Monografie*
  • Art der Verwendung (Flächenbehandlung/ Raumbehandlung (GWH)/ Beizung)

*sofern relevant, d.h. wenn laut Zulassung relevant

Zusätzlich müssen ab dem 01.01.2027 die Aufzeichnungen elektronisch in einem maschinenlesbaren Format geführt werden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Nina Waldorf: 06281 52121604

Erosionsschutzinformationen im NOK

Verbringungsverordnung

Am 01.09.2010 ist die Verbringungsverordnung für Wirtschaftsdünger in Kraft getreten.
Wer ist betroffen?
Die Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben (auch ohne Entgelt), befördern und aufnehmen. Betroffen sind nicht nur landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch gewerbliche Tierhaltungen, Reitställe, Biogasanlagen, Lohnunternehmen, evt. Kompostanlagen und Erdenwerke etc. sowie Vermittler bzw. Zwischenhändler und Transporteure. Nähere Informationen; Merkblätter und Anträge zur Verbringungsverordnung finden Sie hier...

Wasserschutzinformationen im NOK

 Aktuell keine Informationen

Weitere pflanzenbaulichen Informationen

  • Düngung BW  
    Link zur Düngebedarfsberechung / Erstellung zur Nährstoffvergleichsberechnung / Erstellung Stoffstrombilanz